HNO Praxis Pirna

Dr. med. Stefan Reinhold

Wunschleistungen/Individuelle Gesundheitsleistungen

Begutachtungen und Eignungsuntersuchungen im HNO-Teilgebiet

  • Begutachtungen (für Gutachten im Zuge der eignung für Sprechberufe empfehle ich die Vorstellung in eine phoniatrischen Spezialambulanz), Atteste sowie Eignungsberatung
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Eignungsuntersuchungen für Tauchsport/ Sport-FS/ Fliegen im HNO-Gebiet

Bitte beachten Sie bei Wunschleistungen bzw. Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL):

 Einige unserer Leistungen werden trotz medizinischer Sinnhaftigkeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 

Für Ihre Fragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Sprechen Sie uns an!

 


Feststellung der Tauchtauglichkeit

Die Überprüfung der Tauchtauglichkeit durch einen HNO-Facharzt ist neben der allgemeinmedizinischen Untersuchung von hoher Wichtigkeit, denn das Tauchen stellt eine enorme Belastung für das Gehör und die Nebenhöhlen dar. Sind die entsprechenden Organe nicht in der Lage, die veränderten Druckbedingungen in der Tiefe unter Wasser auszugleichen, kann es zu erheblichen Schädigungen kommen. Aus diesem Grunde bieten wir den HNO-fachärztlichen Teil der Tauchtauglichkeitsuntersuchung an.

Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung gehen wir nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Überdruck- und Tauchmedizin (GTÜM) vor. Dabei handelt es sich um genau festgelegte anerkannte Standards. Wir bieten als Leistungen die HNO-Allgemeinuntersuchung, die Ohrmikroskopie und Nasenendoskopie, eine Druckmessung der Mittelohrräume, eine klinische Gleichgewichtsprüfung sowie ggf. eine Hör- und technische Gleichgewichtsprüfung an.

Zur Untersuchung gehören eine detaillierte Anamnese, die Überprüfung des Gehörs und der Nebenhöhlen sowie der Luftpassage durch die Nase, ggf. Gehör- und Schwindeluntersuchungen. Außerdem stellen sie Ihnen nach entsprechender Untersuchung Ihre Tauchtauglichkeitsbescheinigung im HNO-fachärztlichen Bereich aus.Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren. Die erbrachten Leistungen werden entsprechend Empfehlungen der GTÜM nach dem 1fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) privat berechnet.



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